Unsere Schul – und Hausordnung
Ich helfe meinen Mitschülern! Ich bin nett zu meinen Mitschülern und Lehrern! Ich gehe sorgsam mit meinem eigenen und dem Eigentum anderer um! Ich bewege mich langsam und leise im Schulgebäude! Der letzte Schläger wird bestraft! Spaßkämpfe sind verboten! Ich halte mich an diese besprochenen Schulregeln!
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Ich verhalte mich im Gebäude möglichst leise.
Flure, Treppen, Umkleideräume und Toiletten sind keine Plätze zum Toben!
Ich schütze Pflanzen und achte auf Sauberkeit und Ordnung, besonders in den Toiletten.
Ich verschmutze oder beschädige nichts mutwillig.
Bei Schäden – z.B. Büchern – leiste ich Ersatz!
Diese Ordnung gilt auf dem gesamten Schulgelände und jederzeit.
Wissensvermittlung und die soziale Entwicklung unserer Schüler stehen im Vordergrund unserer Arbeit.
Deshalb werden die Schüler zu sinnvollen Umgangsformen wie Höflichkeit, Toleranz, Respekt und Achtung gegenüber Erwachsenen und Mitschülern angeleitet.
Zur Garantie eines gemeinschaftlichen Miteinanders und des persönlichen Schutzes der Mitschüler verpflichten wir uns zum Einhalten bestimmter Regeln.
Nach dem Klingeln sind wir in der Klasse und warten am Platz auf die Lehrkraft.
Nach Schulschluss gehen wir sofort und ohne Umwege nach Hause.
Zum Pausenbeginn verlassen wir gemeinsam die Klasse.
Der Aufenthalt im Schulgebäude und das Verlassen des Schulhofes ist untersagt. Eine Ausnahmeregelung gibt es bei schlechtem Wetter.
Klettern auf Bäumen und Dächern ist verboten.
Bei Schnee und Glatteis besondere Vorsicht: Wir werfen keine Schneebälle (Verletzungsgefahr!).
Verschmutzte Schuhe reinigen wir am Eingang (Arbeit der Reinigungskräfte erleichtern).
Spielgeräte mit erhöhtem Verletzungsrisiko, insbesondere Plastik- und Lederbälle, sind verboten.
Toiletten sind kein Spielplatz.
Die Benutzung der Toiletten setzt Sauberkeit voraus: eigenständiges Erledigen eines Toilettengangs, Abspülen der Toilette und Händewaschen werden erwartet.
Bei Verschmutzungen wird der Verursacher zur Beseitigung angehalten.
Wir bewegen uns in der Klasse ruhig und rücksichtsvoll und achten auf die Lautstärke.
Wir gehen mit dem Eigentum der Schule und von Mitschülern sorgfältig um.
Wir geben entliehenes Material nach Vereinbarung zurück (z.B. Schulbücher, Freiarbeitsmaterial, Bücher, von Mitschülern Entliehenes, ...).
Wir achten darauf, dass unsere Klasse immer ordentlich ist (Stühle hochstellen, Schuhe hochstellen, Abfälle beseitigen, Fegen, ...).
Wir bleiben stets auf dem Schulhof. (Siehe Verhalten in den Pausen)
Wir verhalten uns verkehrsgerecht und mit äußerster Vorsicht im Straßenverkehr. Dazu ist die Mithilfe der Eltern nötig, indem diese mit ihren Kindern den Schulweg genau einüben und auf mögliche Gefahren hinweisen.
Wir kommen in der Klasse 1 und Klasse 2 nicht ohne Begleitung der Eltern mit dem Fahrrad zur Schule.
Wir gehen morgens selbstständig in die Klassenräume. (Bitte unterstützen Sie als Eltern den Prozess des Selbstständig-Werdens der Kinder. Nach einer gewissen Eingewöhnungszeit können die Kinder selbstständig und ohne Eltern den Weg in ihre Klasse gehen.)
Nicht ermittelbare Schäden verringern den Betrag für andere Reparaturen und Renovierungen unserer Schule. Verursacher von Schäden sollen unter Mithilfe aller ermittelt werden.
Eltern kommen für die angerichteten Schäden ihrer Kinder auf
Sachbeschädigungen oder Diebstahl müssen unverzüglich gemeldet werden, falls die Schulversicherung in Anspruch genommen werden soll. Bei Diebstahl ist außerdem eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.
Entliehene Bücher dürfen nicht beschrieben werden, müssen pfleglich (Schutzumschlag) behandelt und am Ende des Schuljahres wieder abgegeben werden.
Bei Beschädigung oder Verlust müssen die Eltern Ersatz leisten. Dieses gilt ebenso für nur befristet ausgegebene Bücher.
Am ersten Tag ist die Schule bis 8.00 Uhr telefonisch oder schriftlich zu informieren, damit Eltern und Lehrer sichergehen, dass dem Kind auf dem Schulweg nicht etwas zugestoßen ist.
Bei begründetem Zweifel fordert die Schule ein ärztliches Attest über die Erkrankung an.
Bei Erkrankungen unmittelbar vor oder nach den Ferien muss ein Attest über die Erkrankung vorgelegt werden.
Chronische Krankheiten und ggf. zu ergreifende Maßnahmen (z.B. bei Asthma, Kreislaufschwäche, Herzschäden, Zuckerkrankheiten, Epilepsie usw.) müssen der Schule mitgeteilt werden.
Unfälle auf dem Schulweg müssen sofort dem Schulsekretariat gemeldet werden.